Gemäss Landverkehrsabkommen soll ab 2005 das zugelassene LKW-Gewicht auf 40 und im Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr auf 44 Tonnen erhöht werden. In verschiedenen Punkten ist die Alpen-Initiative mit der geplanten Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) nicht einverstanden. Zu lasche Formulierungen bevorteilen einmal mehr die Strasse, während eigentliche Anreize für eine Verlagerung auf die Schiene ausbleiben.
Die Verordnung sieht unter anderem vor, den Vor- und Nachlauf zum Kombiverkehr, für den das Gesamtgewicht nicht nur 40, sondern wegen des Eigengewichts des Containers sogar 44 Tonnen betragen darf, nicht mehr auf eine bestimmte Kilometerzahl oder bestimmte Stre-cken zu begrenzen. Durch das Weglassen einer Streckenbegrenzung bestehe die Gefahr, dass „Vor und Nachlauf viel länger werden als der eigentliche Bahntransport“, heisst es in der Vernehmlassung. Zudem werde damit einen Anreiz geschaffen, die Bahntransporte auf eine möglichst kurze Strecke zu begrenzen. Diese lasche Formulierung lasse theoretisch zu, „dass ein Container vom Tessin per Lastwagen durch die ganze Schweiz transportiert und dann irgendwo im Norden Deutschlands auf die Bahn nach Schweden verladen wird.“ Dies widerspreche der von der Alpen-Initiative immer wieder geforderten Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene. Als fragwürdig bezeichnet die Alpen-Initiative weiter den pauschalen Einbezug des Vor- und Nachlaufes zu einer Rola in den Tonnagebonus: „Es macht keinen Sinn, für Transporte, die für 15 oder 20 Kilometer wie am Lötschberg oder an der Vereina die Bahn benützen, die restliche Fahrt auf der Strasse zu bevorteilen“, heisst es weiter in der Vernehmlassung. Eine Gewichtslimite von 44 Tonnen bei anderen als unbegleiteten kombinierten Transporten wird von der Alpen-Initiative entschieden abgelehnt. Ein weitere Punkt der Verordnung betrifft das Gesamtgewicht für Personen- und Lieferwagen. Die Alpen-Initiative fordert, dass im Rahmen dieser Verordnungsrevision das Maximalgewicht von Personenwagen von 3,5 auf 2,5 Tonnen gesenkt wird. Damit würden sich Kleinbusse und Lieferwagen klar von Personenwagen unterscheiden und könnten dann auch der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterstellt werden. Für Fahrzeuge, welche die geforderten Gewichtslimiten nicht einhalten, fordert die Alpen-Initiative strikte Sanktionen. „Überladen ist je nach Ausmass ein Sicherheitsrisiko. Dies soll in den Sanktionen zum Ausdruck kommen“, heisst es in der Stellungnahme zuhanden des Bundesamtes für Strassen. Das Abladen sei das wirkungsvollste Abschreckungsinstrument und soll deshalb auch für geringe Überladungen gelten. Da eine Überladung auch einer LSVA-Hinterziehung gleichkomme, sei diese zusätzlich zu ahnden.