Die Alpeninitiative und der Verkehrs-Club der Schweiz verlangen, dass Nutzfahrzeuge, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, in der tiefsten Kategorie der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eingestuft werden.
Um den Einsatz des Partikelfilters bei allen Nutzfahrzeugen zu fördern schlagen die Alpeninitiative und der Verkehrs-Club der Schweiz VCS zwei Massnahmen vor:Lastwagen, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, sollen in der tiefsten LSVA-Kategorie eingestuft werden. Dies bedeutet eine Ermässigung von 15% gegenüber dem Durchschnittstarif. Die Kosten für Kauf und Instandstellung des Filters werden auf diese Weise innerhalb von zwei bis drei Jahren amortisiert. Tarif-Kategorien / Aktuelle Normen / Unser Vorschlag 1 (höchste) / EURO 0 und 1 / EURO 0 und 1 2 / EURO 2 / EURO 2, 3, 4 und 5 3 (tiefste) / EURO 3, 4 und 5 / Fahrzeuge mit Partikelfilter
Lieferwagen mit 2,5 bis 3,5 Tonnen Gewicht sollen der LSVA unterstellt werden. Dies erlaubt die Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge auch in dieser Gewichtskategorie. Weder LSVA-Verfassungsartikel und -Gesetz noch das Landverkehrsabkommen verbieten eine derartige Ausweitung des LSVA-Geltungsbereiches.
Diese Vorschläge stehen in Einklang mit dem Verursacherprinzip: schmutzige Fahrzeuge bezahlen mehr, umweltfreundliche Fahrzeuge weniger. Dagegen wird von einer Reduktion der LSVA-Tarife zwecks Förderung der Partikelfilter bei Nutzfahrzeugen abgesehen. Eine Tarifreduktion würde der vom Volk geforderten Verlagerungspolitik des Gütertransportes auf die Schiene zuwiderlaufen. Für Rückfragen: • Alf Arnold, Alpeninitiative: 079 711 15 13 • Adrian Schmid, Verkehrs-Club der Schweiz: 031 328 82 30 oder 076 342 39 51 Hintergrund-Dokument Feinstaub: 10 Fragen – 10 Antwortenwww.pm10.ch www.verkehrsclub.ch